Wer hat seinen Sunlight mal Reisefertig gewogen???
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#16 RE: Wer hat seinen Sunlight mal Reisefertig gewogen???
#20 RE: Wer hat seinen Sunlight mal Reisefertig gewogen???
Hi Peter,
verlass Dich nicht auf die 2% - das gilt nicht überall, es gibt Länder da gibt es keine Reserven!
In D (und ich glaube auch in NL) gelten dagegen sogar 5% drüber als erlaubt.
Außerdem muss man immer noch die Messungenauigkeit mit beachten, wenn die Eigene Waage nach unten, die Beamtenwage nach oben tolleriert, lösen sich 2% auch schnell in Rauch auf.
Also ich bin immer froh, dass wir noch etwas Luft haben und so recht sicher legal unterwegs sind.
#22 RE: Wer hat seinen Sunlight mal Reisefertig gewogen???
Hallo zusammen,
Wir haben eine Waage in der Nähe und haben heute nach der Rückkehr aus Lahnstein mal gewogen. Tank noch ¾ voll, Grauwasser mit Frischwasser ca. 40Ltr. beide Personen an Bord und relativ alles dabei für ein Wochenende. 2 E-bikeś auf dem Träger plus der dazugehörigen Ausrüstung (Körbchen und dicker Kette)|addpics|n23-12-9fea.jpeg|/addpics|
udo2308
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#23 RE: Wer hat seinen Sunlight mal Reisefertig gewogen???
#24 RE: Wer hat seinen Sunlight mal Reisefertig gewogen???
Hallo Udo,
dann würde es im Artikel von promobil falsch stehen? Jedenfalls - die wenigsten dürften doch nur in D fahren, und im Ausland sind zum größten Teil die Gedanken an Toleranzen völlige Makulatur (in D leben wir diesbezüglich noch im Schlaraffenland):
https://www.promobil.de/tipp/ueberladung...nmobil-strafen/
Letztlich aber, wie immer - jeder ist für sich selbst verantwortlich, wenn`s gut geht, ok, wenn nicht - dann bitte kein mimimimi!
udo2308
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#25 RE: Wer hat seinen Sunlight mal Reisefertig gewogen???
Wichtig beim Strafmass in der 🇨🇭
Ist das Garantiegewicht überschritten, handelt es sich zusätzlich um eine Gefährdung des Strassenverkehrs.
Dies hat dann eine Strafanzeige beim Staatsanwalt zur Folge. Üblicherweise folgt auch ein Führerschein Entzug. Für Ausländer ein Fahrverbot für die Schweiz.
Hi Daniel,
Zitat
st das Garantiegewicht überschritten
Dann wäre die Frage was das "Garantie-Gewicht" ist - also ich würde ja davon ausgehen, dass das in unserem Fall die 3850 kg sind auf die ohne technische Änderung aufgelastet werden kann - dann hätten alle 3,5t-Besitzer etwas Reserve ohne Strafanzeige und Fahrverbot zu befürchten (Strafe wird es wohl trotzdem geben und die ist in der Schweiz auch schon nicht ohne).
Hi Udo,
ich geh natürlich immer von dem aus, was für unsereiner gilt - und ich vermute mal, dass es ziemlich schwer sein wird einen Carado über 7,5 t aufzulasten
#28 RE: Wer hat seinen Sunlight mal Reisefertig gewogen???
Zitat von Andy im Beitrag #27
ZitatDann wäre die Frage was das "Garantie-Gewicht" ist - also ich würde ja davon ausgehen, dass das in unserem Fall die 3850 kg sind auf die ohne technische Änderung aufgelastet werden kann - dann hätten alle 3,5t-Besitzer etwas Reserve ohne Strafanzeige und Fahrverbot zu befürchten
st das Garantiegewicht überschritten
Hallo Andy,
ich befürchte, die Annahme geht so nicht auf - es gilt m. E. immer das in den Papieren eingetragene aktuelle zGesGew (und nicht ein Gewicht, für das eventuell eine Zulassung auch ohne technische Aufrüstung möglich wäre) - mit "stiller Reserve" ist da nix - und das macht`s eben besonders teuer in anderen Ländern!
Hi Manfred,
also mir persönlich ist das so oder so egal - ich halte das "Papiergewicht" ja ein - wenn auch nur knapp, aber das reicht ja. Und z.B. in F gibt es auch keine Toleranz (außer der reinen Messtoranz - nur damit kann man ja nicht rechnen).
Wäre trotzdem interessant zu wissen, warum da "Garantiegewicht" und nicht "zulässiges Gesamtgewicht" gesagt wird....
Ja korrekt, das Garantiegewicht, ist dasjenige welches der Hersteller so wie das Fahrzeug da steht frei gibt. Mit Volluftfederung in unserem Fall 4,0 t.
Bei Überschreitung des Garantiegewichtes kommt in der Schweiz zumindest, zusätzlich zur Überladung die Gefährdung des Strassenverkehrs hinzu. Die Gefährdung führt dann eine Strafanzeige bei der Statsanwaltschaft mit sich. Das kommt dann erst richtig teuer!!!
Die Weiterfahrt bei Überschreitung des Garantiegewichtes darf die Polizei nicht mehr gewähren.
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