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Auflastung

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24.01.2019 11:00
#31 RE: Auflastung
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Fahrer

Hallo Manfred Du hast das Richtig Verstanden und es ist für mich keine Frage das die LKW den Platz bekommen und Schwierig na ja für mich wie gesagt die haben's Schwer genug und Ich habe gerne Platz gemacht ja und Manfred in Frankreich sind wir ja der Bosch bis die Tage Heinz


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24.01.2019 13:03
avatar  udo2308 ( gelöscht )
#32 RE: Auflastung
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udo2308 ( gelöscht )

Hallo Heinz, ich habe mein Womo auch auf 4,0 to aufgelastet, möchte dir jetzt auch nicht‘s wissen aber ich würde mich nie auf einen LKW Ppl. stellen.
Da ich seit 30 Jahren im Internationalen Fernverkehr mit einem 40to Sattelzug fahre weiß ich vom täglichen Kampf um einen Ppl. und kenne die Preise für eine Viertelstunde Überziehung der Lenkzeit. Wenn ich der Polizei dann bei einer Kontrolle sage ich musste überziehen weil da ein Wohnmobil mit 3,85 to Ggew. stand fragen die mich ob ich noch ganz dicht bin und muss ZAHLEN. Pro 15 min 50 € mit Gefahrgut 100€.
Das möchte ich keinem Zumuten, dann fahre ich halt 1oder2 Parkplätze weiter mit dem Wohnmobil denn das kostet dann niemand etwas.
Trotzdem nichts für ungut.

Udo


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24.01.2019 13:40
#33 RE: Auflastung
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Fahrer

Hallo Udo wie ich schon sagte gehört mein Respekt den Brummifahrer auch wenn sie mit ihren Elefantenrennen manchmal gehörig Nerven so werde ich keinem seinen Platz wegnehmen den die Problematic der Lenk und Ruhezeiten ist mir bekannt bis die Tage Heinz


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24.01.2019 13:44
avatar  Andy
#34 RE: Auflastung
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Admin

Hi Udo,

also generell will ich es den Truckern auch nicht schwerer machen als nötig, aber auf manchen Autobahnen findet man gar keinen Parkplatz auf dem man Platz hätte ohne den nächsten Lkw zu blockieren.
Und ich habe noch zusätzlich das Problem, dass ich mit dem 12-m-Zug auf keinen Pkw-Platz passe, nicht mal mit Zudrücken aller Hühneraugen und irgendwann brauche auch ich mal eine Pause - da stehe ich dann halt auf den Lkw-Plätzen. Ich finde das nicht prickelnd, aber mir bleibt meist gar keine andere Chance.
Da lasse ich mir jetzt auch kein schlechtes Gewissen einreden, ich bin weder daran schuld, dass soviele Lkw unterwegs sind, noch das es zuwenige Parkplätze gibt.
Bisher hatte ich aber nur sehr selten das Problem, dass ich den letzten freien Platz erwischt hatte und dann stehe ich da auch nicht stundenlang rum - angesprochen oder gar diskutiert hat da auch nich keiner mit mir.

Andy

     Andy      

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24.01.2019 16:12
avatar  udo2308 ( gelöscht )
#35 RE: Auflastung
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udo2308 ( gelöscht )

Hallo Andy, mit einem Anhänger dran sieht das auch schon wieder ganz anders aus. Aber mit einem aufgelastetem Womo was bei den meisten unter 3,5 to fährt, muss das nicht sein. Damit kann man sich auch noch auf die meisten PKW Parkplätze stellen, aber auf einen großen breiten LKW Platz fährt und steht es sich natürlich bequemer.

Udo


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24.01.2019 17:03
#36 RE: Auflastung
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Fahrer

Es geht nicht ums Gewicht sondern um 7,4 Meter Länge das hätt mit Bequemlichkeit nichts zu tun bis die Tage Heinz


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24.01.2019 17:53
avatar  udo2308 ( gelöscht )
#37 RE: Auflastung
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udo2308 ( gelöscht )

Mein Wohnmobil ist auch 7,40 m lang. Mit etwas guten Willen findet sich dafür immer ein Eckchen. Zur Not dreht man sich um und schiebt die 2m Überhang über eine Böschung oder sonstiges. Dann ist der Wagen auch nur noch 5,40 m.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Nichts für ungut.
Udo


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24.01.2019 19:07
#38 RE: Auflastung
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Fahrer

Und der Fußgänger weg zu den Wc anlagen ist versperrt cooler Ratschlag Bis die Tage Heinz


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24.01.2019 19:54 (zuletzt bearbeitet: 24.01.2019 19:59)
#39 RE: Auflastung
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Moderator a.D.

Hallo,

ich weiß nicht, ob ich das richtig verstanden habe, aber - wir müssen trennen zwischen WoMo`s B I S 3,5 to und den darüber hinaus aufgelasteten. Die WoMo`s bis 3,5 to dürfen streng genommen auf den meisten Raststätten gar nicht parken! Das ist dort nur dann erlaubt, wenn es ein entsprechendes Zusatzschild (analog den mit `nem Auto, mit `nem Auto mit Anhänger etc.) explizit gestattet.
D. h. die (wohl) überwiegende Masse aller Wohnmobile darf meistens gar nicht auf Autobahnraststätten parken (auch nicht auf Pkw-Plätzen und/oder mit 1/3 in die Büsche geschoben)!

Die aufgelasteten Wohnmobile dagegen dürfen nun wieder auf Autobahnraststätten parken, dort aber nur auf den Lkw-Parkplätzen! Das leuchtet keinem ein, weil die meisten WoMo`s in etwa gleich "lang" sein dürften, aber es ist nun mal so.

Wer also mit einem WoMo mit zGesGew <= 3,5 to auf den Autobahnraststätten parkt, riskiert so oder so in den meisten Fällen ein Knöllchen, wenn "Deutschlands größte Trachtengruppe" kontrolliert.

Wenn ich mir allerdings betrachte, wie die Lkw in durchaus größerem Umfang parken (Einfahrt, Ausfahrt, Parkplatz-Durchfahrten etc.), dann geht`s denen genau so, denn die Polizei muss sie eigentlich dort weg jagen.

Die Situation ist also eigentlich unerträglich, aus meiner Sicht hervorgerufen durch unsere Regierungen der letzten langen Jahre; weg von der Schiene auf die Straße, aber keine Sau hat sich drum gekümmert, dass dort auch die erforderliche Infrastruktur geschaffen wurde (und die Prognosen bzgl. Verkehrszunahme darf ich mir erst gar nicht ansehen).

Das Ganze funktioniert also sowieso nur noch grad mal so, und m. E. hilft uns nur gegenseitige Rücksichtnahme.

Allerdings, und dieser Einwand sei gestattet, kann es nicht sein, dass alles auf dem Rücken der Wohnmobilisten (und der Tracker) ausgetragen wird; Diesel, Kaffee und (von anderen zubereitetes) Essen bekommen auch wir nur auf den Autobahn-Raststätten und auf keinem sonstigen Parkplatz (auf denen im übrigen auch meistens kein Platz mehr ist), insofern muss es möglich sein, dass auch wir dort parken (parken zum Schlafen macht doch sowieso vermutlich kaum noch einr, oder? wir jedenfalls nicht!) für eine kurze Zeit.

Und auch das sei mir gestattet - wenn wir ins Ausland fahren, dann erwartet der dortige Inländer von mir, dass ich mich seiner Sprache befleißige; von Fahrern, die sich über Jahre fast Tag für Tag auf deutschen Straßen aufhalten, erwarte ich ebenfalls einen zumindest rudimentären Sprachschatz (ansonsten ist es natürlich sehr einfach, bei Problemen und auch bei Polizei- und Zollkontrollen "nix verstehen" zu sagen - das würde uns aber im Ausland auch nicht wirklich etwas nutzen!).

Manfred

Beste Grüße, Manfred

> unterwegs mit Carado T337 (150 PS, Robot-Automatik), Bj. 11.2016 <

Forumspate


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24.01.2019 20:17
avatar  udo2308 ( gelöscht )
#40 RE: Auflastung
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udo2308 ( gelöscht )

Wer hat was von Fußwege zuparken gesagt, sind Böschungen oder änliches Fußwege?


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24.01.2019 20:49
avatar  Oldcars
#41 RE: Auflastung
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Fahrexperte

Wir Lasten nicht auf, werden jedoch mit gut 14 Meter Länge wohl auch meistens einen LKW Parkplatz nehmen müssen mit dieser Länge. Wobei wenn der Parkplatz ausgefüllt ist, selten einer jammert. Tagsüber ist es jeweilsauch einiger schlimm wie Nachts. Wirwerden lange Strecken meistens Nachts fahren.

Gruss Daniel
Carado T449, genannt & beschriftet: „Mutterschiff“

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25.01.2019 08:54 (zuletzt bearbeitet: 25.01.2019 09:00)
avatar  Andy
#42 RE: Auflastung
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Admin

Hi Daniel,

Zitat
Wir Lasten nicht auf, werden jedoch mit gut 14 Meter Länge wohl auch meistens einen LKW Parkplatz nehmen müssen


also für D gilt: Ihr lastet doch auf - per Anhänger - das LKW-Zeichen gilt hier auch wenn die 3,5t inkl. Anhänger überschritten werden - deshalb stehe ich mit dem Zug auch "gesetzeskonform" auf den LKW-Plätzen.
Der negative Aspekt: auch alle (zusätzlichen) Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote für LKW gelten damit

Hi Manfred,

rein rechtlich hast Du natürlich recht, das Parken von Wohnmobilen unter 3,5t ist an Autobahnen kaum gesetzeskonform möglich - gilt im Übrigen auch für Motorräder, die dürften auf den meisten Parkplätzen eigentlich auch nicht parken (sind ja auch keine PKW). Und da wir ja im Grunde Motorradfahrer sind, haben wir da schon jahrelang immer wieder Ordnungswiedrigkeiten beganngen - aber wie soll es anderes gehen, wo soll man den hin? Knöllchen haben wir da auch noch nie bekommen, obwohl wir auch schon direkt neben grün- bzw. inzwischen blau-weißen Autos standen. Und ich gehe davon aus, dass da auch nie was in der Richtung passiert, solange man sich sonst ordentlich verhält

Und nebenbei: ich habe auch schon auf der Autobahn bauliche Begrenzungen vor den PKW-Plätzen gesehen, die es eben nicht nur LKW, sondern auch Wohnmobilen unmöglich machen einzufahren (häufig beschränken sie die Breite - da könnte man vielleicht noch zirkeln, manchmal aber auch die Höhe - da ist es dann ganz aus).
Und ob ein 7 oder 7,4 m (der Radstand ist der gleiche) langes Wohnmobil wirklich auf einen Pkw-Platz passt, hängt doch sehr von den Gegebenheiten ab. Bei uns vor dem Haus wäre es schlicht nicht möglich, die Plätze sind zu kurz (da fahren schon einfache Transporter mit 4m Radstand hinten über die Kante um reinzupassen - unser 2m-Überhang hätte da gar keinen Platz mehr dahinter) und auch zu schmal, wenn ich da mit den 2,3m drin stehe, kommt der Nachbar nicht mehr aus seinem Auto raus! Das mag auf Autobahnparkplätzen manchmal etwas besser aussehen, da gibt es ja auch manchmal Längsplätze wo man hin passt, aber oft sind die so angelegt, dass man da vorwärts schräg rein fährt, wer da seinen Überhang über die Grenze schieben will, müsste erst eine volle Drehung machen, geht meist gar nicht und dann ist der Nutzen auch nicht immer gegeben, weil nicht überall der Platz für den Überhang da ist - so oder so ist es eben schwierig und von den konkreten Gegebenheiten abhängig und man muss halt vor Ort entscheiden wie man sich verhält - kann eben auch sein, dass nur der LKW-Platz bleibt, selbst mit einem 7m "kurzen" 3,5-Tonner (wie bei uns, wenn wir mal ohne Anhänger unterwegs sind).
Wir könnten jetzt mehr Wohnmobil-Parkplätze auf den Autobahnen fordern, aber angesichts der Parkplatznot bei den LKWs.....
In F haben wir übrigens mehrfach eine extra Wohnmobil-Fläche auf großen Rastplätzen an Autobahn und autobahnähnlichen N-Straßen gesehen - geht also, wenn man will.

Andy

     Andy      

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25.01.2019 12:41
avatar  Oldcars
#43 RE: Auflastung
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Fahrexperte

And ,

bin fast mit Dir einverstanden. Überholverbot LKW gilt nicht. Dazu gibt es jedoch die Zusatztafel PKW & Anhänger, erst dann gilt das Überholverbot. Geschwindigkeit gilt ohne 100er Zulassung 80 km/h.
Längenbegrenzung und Anhängerverbote, sowie maximale Achslast und Breite, sowie Achsanzahl sind ebenfalls zu beachten, wie auch die Höhe.
So mindestens in der Schweiz, wobei ich mir relativ sicher bin, das dies auch in Deutschland so richtig ist.
Werde bei Gelegenheit eine Amtsstelle dazu befragen.
Antwort dazu folgt dann wenn ich diese Info habe.

Gruss Daniel
Carado T449, genannt & beschriftet: „Mutterschiff“

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25.01.2019 13:53
avatar  Andy
#44 RE: Auflastung
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Admin

Hi Daniel,

dochdoch - das Überholverbot gilt! Zumindest hier in D (das war ja auch meine Aussage).
Genau sagt der Gesetzestext: Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse inkl. Anhänger, ausgenommen PKW und Busse.
Tja, ein Wohnmobil ist weder ein PKW noch ein Bus und auch mit dem leichtesten Anhänger über 3,5 t (von Micromobilen vielleicht abgesehen).
Und auch sonst gelten alle Verkehrszeichen, die ein LKW-Sysmbol zeigen - gleicher Text.

In Österreich ist das anders, hier ist mit dem LKW-Symbol auch nur der LKW gemeint, Wohnmobile fallen da generell nicht darunter, nicht einmal wenn sie alleine mehr als 3,5 t wiegen. Vermutlich ist es auch in der Schweiz so oder aber der Anhänger zählt nicht mit rein und in anderen Ländern gibt es wieder andere Regeln. Und leider ist es auch nicht einfach solche speziellen Aussagen zu den Vorschriften in anderen Ländern zu erlangen. Falls Du also eine Stelle hast, die für verschiedene Länder auflisten kann wie das LKW-Symbol wirkt, wäre es ein toller Service das hier mal darzulegen - ich befürchte aber das wird eine länger Auflistung...

Einfacher ist es, wenn konkrete Zahlen da stehen, wobei dann immer die tatsächlichen, aktuellen Maße zählen.

Andy

     Andy      

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25.01.2019 14:07
avatar  Oldcars
#45 RE: Auflastung
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Fahrexperte

Genau hier ist der Punkt:
Ausgenommen PKW !!!
Im Fahrzeugschein steht Personenwagen!!!

Gruss Daniel
Carado T449, genannt & beschriftet: „Mutterschiff“

Forumspate

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