Auflastung
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Hi Daniel,
da gibt es ellenlange Diskussionen darüber - aber wenn es Spitz auf Knopf kommt, entscheidet das was ein Richter festlegt, und da wird in D normaler Weise ein Wohnmobil eben nicht als Pkw angesehen - und in den Zulassungsdokumenten ist auch M1 und Wohnmobil eingetragen - nicht PKW.
Das mag in der Schweiz oder in anderen Ländern anders sein, was aber nichts daran ändert, dass in D eben ein Wohnmobil kein PKW ist.
Weiß auch hierzulande nicht jeder bzw. will nicht jeder wahrhaben und solange man bei entsprechenden Übertretungen nicht erwischt wird, merkt man es ja auch nicht, aber wenn dann doch mal ein Uniformierter darauf achtet, ist man eben dran und muss die entsprechende Strafe hinnehmen, ob man will oder nicht.
Und da ich davon ausgehe, dass Du auch immer mal im "großen Kanton, nördlich des Bodensees" unterwegs sein willst, solltest Du das vielleicht im Hinterkopf behalten
Vielleicht sollten wir ja mal eine Quiz-Runde über diverse Regelungen in den Straßenverkehrsordnungen Europas starten, da gibt es sicher einiges was nicht allgemein bekannt ist bzw. was den einen oder anderen (mich ausdrücklich eingeschlossen) überraschen wird....
Andy
#48 RE: Auflastung
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Andy, ich gehe davon aus, das die Klassifizierung und Eintrag im Fahrzeugschein massgeblich sein wird vor dem Gesetz.
Da in der Schweiz das WoMo mit Personenwagen deklariert und eingetragen wird, müsste ich mit meiner Ansicht vor dem Richter klar kommen.
Wie geschrieben werde ich dem nachgehen, damit allen mit einer exakten Angabe gedient ist.
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