Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
#61 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
Hallo Dieter,
das ist natürlich eine merkwürdige Begründung, ich werde also noch warten.
Aber lieben Dank, dass du mal ein Foto davon gemacht hast, wie das aussehen wird - sorry, ich find`s einfach gruselig , was für eine blöde Idee unserer Nachbarn, aber es wird uns ja wohl kaum was anderes übrig bleiben, wenn wir mal wieder "rüber machen" wollen .
Zitat
Man könnte die Dinger sich ja in D auch dranpappen und wenn sich das mal rumgesprochen hat, wird man evtl. nicht mehr wegen Überladung angehalten, denn die Polizei sieht ja, dass man über 3,5t ist.
Was ja nicht zwangsläufig heißt das man nicht überladen sein kann.......
Moin,
ich glaube ich werde auf die Höhe pfeifen. Das beknackte Gesetzt ist offensichtlich nich auf schwere Transporter und WoMo zugeschnitten. Ich klebe den Aufkleber nicht über die Sicke, das hält niemals und sieht noch blöder aus. Meiner steht vorne höher, die Sicke fängt bei 100cm an. Wenn ich den Aufkleber unter den Türgriff pappe liegt er plan auf und sieht etwas besser dort aus. Bei eventuellen Beschwerden, stelle ich mich auf den Standpunkt, dass mit 90cm die Aufklebermitte gemeint ist, das passt ungefähr. Im Außerdem ist eine Ausnahme vorgesehen, dass der Aufkleber nicht auf Glas geklebt werden muss, was ja eine gewisse Praxisnähe suggeriert.
Susanne Br
(
gelöscht
)
#67 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
Für LKW und Busse (Nutzfahrzeuge) ja, aber Wohnmobile noch nicht entschieden.
Das französische Innenministerium hat neue Vorschriften zum Schutz von Fußgängern, Radfahrern und Nutzern der Motorroller eingeführt. Damit müssen Lastkraftwagen mit einer Kennzeichnung, die über den sogenannten toten Winkel informiert, ausgestattet werden.
Die obligatorische Signalisierung des toten Winkels in Lastkraftwagen ist eine Reaktion auf die Notwendigkeit, besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer, Fußgänger, Motorradfahrer und Rollernutzer zu sensibilisieren, erklärt das französische Innenministerium.
Viele von ihnen sind sich dessen nicht bewusst, dass Lkw-Fahrer nicht im Stande sind, sie von allen Seiten zu bemerken. Dieses fehlende Bewusstsein ist eine häufige Ursache der Unfälle, die auch nicht selten tödlich sind, heißt es weiter.
Mit dem am 20. November 2020 veröffentlichten Dekret zur Signalisierung des toten Winkels für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen wird daher die Pflicht eingeführt, Lastkraftwagen mit einer Kennzeichnung des toten Winkels auszustatten, die auch dessen Lokalisierung bestimmt und sowohl beiderseits als auch von der Rückseite des Fahrzeugs sichtbar ist.
Quelle: securite-routiere.gouv.fr
Diese Pflicht gilt für schwere Nutzfahrzeuge mit einem maximal zulässigen Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die Städte befahren. Das Dekret schließt land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge des Winter- und der Rettungsdienste sowie diese der Verwalter von Autobahnen und Schnellstraßen, berichtet das Innenministerium.
In kommenden Wochen soll auch noch eine Verordnung veröffentlicht werden, in der die Voraussetzungen für die Kennzeichnung von Fahrzeugen genauer bestimmt werden.
Wer gegen die neue Pflicht verstoßen wird, muss künftig mit einer Geldbuße der vierten Klasse rechnen, d. h. 750 Euro.
Für die ersten 12 Monate gilt eine Übergangsfrist. Während dieser Zeit sollen Lkw-Fahrer, deren Fahrzeuge mit seitlichen und hinteren Aufklebern mit einer Information über den toten Winkel versehen sind, die aber nicht strikt den neuen Normen entsprechen, nicht bestraft werden.
Foto: Pixabay/Kirkat113/securite-routiere.gouv.fr
#68 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
Hallo Susanne,
die Begründung, warum diese Kennzeichnungspflicht in F eingeführt wurde, ist ja bekannt (ob sie sinnvoll, d. h. praxisgerecht ist, sei mal dahin gestellt), insofern warten wir alle nur noch auf die Klärung, ob auch Wohnmobile > 3,5 to mit verpflichtet sein werden.
Leider stehen diese ja aktuell (noch) nicht in den bereits definierten Ausnahmen:
Zitat von Susanne Br im Beitrag #67
Diese Pflicht gilt für schwere Nutzfahrzeuge mit einem maximal zulässigen Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die Städte befahren. Das Dekret schließt land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge des Winter- und der Rettungsdienste sowie diese der Verwalter von Autobahnen und Schnellstraßen ein/aus?, berichtet das Innenministerium.
Also bleiben wir mal in Lauerstellung, auch der ADAC hatte bereits darauf verwiesen, dass es dazu noch weitere Erlasse aus F geben soll - es bleibt spannend .
#69 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
Ein Freund (ADAC-Rentner) wies mich jetzt auf einen relativ neuen Artikel vom ADAC zu diesem Thema hin:
https://www.adac.de/news/wohnmobil-frankreich/
An der schon bekannten Aussage hat sich nichts geändert, allerdings wird nun zumindest angeraten, das Schild mit dem "Bus"-Symbol zu verwenden.
#70 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
Hallo zusammen,
ich habe da was gefunden und natürlich sofort bestellt:
Die Aufkleber sind inzwischen angekommen und machen wirklich einen sehr guten Eindruck.
Der Vorteil zu "normalen" Aufklebern ist dass diese eine spezielle "Saugnapf" Klebeseite haben und somit Rückstandsfrei abgezogen werden können und, glaubt man der Werbung dann wieder auf der Trägerfolie aufbewahren und wiederverwenden kann. Wie oft das funktioniert bleibt natürlich abzuwarten.
Gekostet haben die 3 Aufkleber (inklusive Versand) ganze 14,21 €
#71 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
Hallo Hermann,
danke für den Hinweis, ich habe mir die LINK auch eben bestellt (obwohl ich die auch fast mit dem Auto abholen könnte , ist nicht so weit von uns) - für den Fall der Fälle, so ist man für kleines Geld schon mal gerüstet.
#72 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
Die Aufkleber sind auch bei mir zwischenzeitlich eingetroffen und werden nun für den Bedarfsfall im WoMo "eingelagert"; allerdings - wenn ich mir so die Hinweise betrachte, wie und wo die Aufkleber anzubringen sind, fällt mir die Vorschrift bzgl. Heck auf; wenn wir unsere Fahrräder hinten drauf haben (schön eingebackt in eine Plane), dürfte von dem Aufkleber nichts mehr zu sehen sein.
Stand dazu schon irgendwo was zu lesen, wie in dem Fall zu verfahren ist.
Auf die Plane hinten. Geh zu einem Sattler und lass eine Klarsichttasche auf die Plane nähen. Aufkleber auf ein Stück Plexiglas und in die Klarsichttasche stecken. Dann ist es sicherlich korrekt. Die Überhang Schilder Italien und Spanien, werden oft so angebracht.
#74 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
Ein sehr fleißiger YouTuber dieser Hartmut Conrad.
Hier mal das Video für alle, die zum Anschauen unser schönes Forum nicht verlassen wollen.
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