3. Bremsleuchte mit integrierter Kamera nicht zulässig ?
Hallo zusammen,
ich habe einen T 337 gebraucht vom Händler gekauft und bin letzten Monat zum TÜV. Dort teilte mir der Prüfer mit das die verbaute Rückfahrkamera welche in die 3. Bremsleuchte integriert sei nicht zulässig wäre da die Kamera das Leuchtmittel teilweise verdecken würde. Weiter fragte er ob ich hierzu eine Ausnahmegenehmigung habe ?
Ich habe TÜV bekommen aber ist euch hierzu etwas bekannt oder hat jemand der eine solche Kamera hat gleiche Erfahrungen gemacht .
Danke für eine Info
Gruß
Klaus
Bremsleuchte.JPG
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#2 RE: 3. Bremsleuchte mit integrierter Kamera nicht zulässig ?
Wenn die Kamera in die Bremsleuchte integriert ist, so sollte das gesamte Bauteil (inkl. der Kamera) mit ABE/ABG und KBA-Nummer freigegeben sein.
Inwieweit der Aufbau als "Ganzes" homologiert ist und damit abgenommen ist, weiß ich nicht.
Aber das Thema mit der Bremsleuchtenkamera hat bei mir zumindest noch niemand beanstandet oder kontrolliert...
Das Ding ist doch original Zubehör:
https://www.sunlight-original-zubehoer.c...hrkamera?c=1847
Ich denke nicht das Sunlight das tausendfach ohne Zulassung verbaut/verkauft hat.
Da hat der Prüfer wohl einen schlechten Tag gehabt oder wollte besonders "clever" sein.
Gruß Moppel
Die Kamera verdeckt nichts da die Bremsleuchte nur daneben leuchtet. Da soolte jemand mal eine Weiterbildung besuchen.
Das ist wieder so etwas wie bei den Dynamischen Spiegelblinkern die eine E Zulassung aus Spanien haben und manch ein Prüfer sagt die sind nicht zulässig.
#6 RE: 3. Bremsleuchte mit integrierter Kamera nicht zulässig ?
Blödes Gelaber. Hat er dir dazu was schriftliches gegeben? Wenn man es mit irgendwelchen Prüfern, Behörden usw. zu tun hat und sich mündliche Absagen, Mängel usw. anhören muss, dann immer als erstes sagen: Wenn das ein Problem ist, dann geben Sie mir bitte einen ablehnenden Bescheid/Mängelkarte (was gerade anliegt) damit ich dagen Einspruch einlegen/vorgehen kann. Außerdem hätte ich gerne die Rechtsgrundlage/Norm usw. anhand der Sie geurteilt haben. Einige Probleme sind dann nicht mehr so wichtig. Sei es weil der Prüfer keine Lust hat sich für Kleinkram die Mühe zu machen oder sei es, weil er sich dann doch nicht so ganz 100% sicher ist…
bye,
Patrick
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