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Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to

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12.12.2020 20:17
avatar  T67
#16 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
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T67
Fahrexperte

Wenn das Schule macht haben wir bald eine Kollektion mit vielen Sprachen an Bord


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12.12.2020 23:37
#17 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
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Moderator a.D.

Ich habe heute den ersten dieser Aufkleber im Straßenverkehr gesehen, und zwar an einem Mercedes Vito (!) von einem Amazon-Auslieferer! Eigentlich waren es zwei nebeneinander, der eine bezog sich direkt auf den Toten Winkel, den anderen habe ich leider nicht mehr auf dem Schirm (es ging ziemlich schnell), es bezogen sich aber beide auf das hier grad frisch diskutierte Thema mit dem französischen Bezug.

Natürlich hat sich mir dann die Frage gestellt, ob es hier in D bereits ähnliche Vorschriften gibt und ob dann schon solche Fahrzeuge wie der Vito davon betroffen sind oder ob das so oder so "vorauseilender Gehorsam" ist.

Aber, wie gesagt, ich habe den Text nach F "exportiert" und hoffe, von dort demnächst eine Antwort zu bekommen.

Beste Grüße, Manfred

> unterwegs mit Carado T337 (150 PS, Robot-Automatik), Bj. 11.2016 <

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13.12.2020 10:29 (zuletzt bearbeitet: 13.12.2020 10:35)
avatar  Oldcars
#18 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
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Fahrexperte

Unsere Spedition wurde etwas anders informiert. Demnach würden Wohnmobile nicht betroffen sein, da sie kein Nutzfahrzeug darstellen. Ich empfehle jedoch das entsprechende Amt in Frankreich mit einer Kopie des Fahrzeugscheins schriftlich anzufragen. Entsprechend der Antwort dan handeln. Sollte in der Antwort aus Frankreich stehen, das kein Aufkleber nötig sei, dieses Schreiben mitführen für eine allfällige Kontrolle in Frankreich.

Gruss Daniel
Carado T449, genannt & beschriftet: „Mutterschiff“

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13.12.2020 13:35
avatar  Catalpa
#19 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
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Moderator Plauderecke

Ich würde mich Oldcars Sicht anschließen, „Camping-Cars“ sind in Fr keine LKW (wie bei uns) sondern PKW, auch oberhalb von 3,5to. Darum sind einfache „3,5to Durchfahrtverboten“-Schilder dort für WoMo auch uninteressant wenn nicht extra das WoMo-Zeichen mit daran ist.

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14.12.2020 07:50
#20 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
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Admin

Zitat von Womo T449 im Beitrag #15
Hallo Dieter,

hab ich auch schon drüber nachgedacht 🤔, warten wir mal ab, es gibt bestimmt eine Vorschrift wie groß und wo der Aufkleber sein muss.........


Na klar, was denn sonst.

Schau mal hier, am Ende des Dokumentes.

Liebe Grüße Jens



Carado T337, genannt "Karl der Dritte".
Per "Funk" unter capronfreunde

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14.12.2020 10:35
avatar  Andy
#21 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
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Admin

Ok, also erstmal: es reicht so einen Hinweis zu haben, der in irgendeinem EU-Land gesetzeskonform ist (allerdings kenne ich bisher nur die Verordnung aus Frankreich) - das würde schon mal einen Schilderwirrwarr am Heck verhindern.
Und dann ist eindeutig von LKW und Bussen die Rede - das würde Wohnmobile schon mal außen vor lassen (im Übrigen auch hierzulande).
Die Aufgelasteten unter uns können also schon mal vorsichtig aufatmen

     Andy      

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17.12.2020 14:43
#22 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
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Moderator a.D.

Das "vorsichtige Aufatmen" könnte sich als verfrüht herausstellen .

Ich habe nämlich eine (recht ausführliche) Antwort vom ADAC (Juristische Abteilung) erhalten, demnach dürften aktuell Wohnmobile nicht von der Vorschrift ausgenommen sein (ich habe auf meine erneute Anfrage, ob ich die Antwort im Forum wiedergeben darf, noch keine Antwort erhalten).

Es wurde aber auch darauf verwiesen, dass zu der neuen Regelung noch eine Ausführungs-Bestimmung erwartet wird.

Da bei Zuwiderhandlung Geldstrafen zu erwarten sind, wird jedenfalls empfohlen, eher die Vorschrift zu beachten, soweit jemand zeitnah nach F fahren sollte.

Ich werde weiter berichten.

Beste Grüße, Manfred

Beste Grüße, Manfred

> unterwegs mit Carado T337 (150 PS, Robot-Automatik), Bj. 11.2016 <

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18.12.2020 09:26
avatar  Catalpa
#23 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
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Moderator Plauderecke

der Aufkleber kostet um 10€, das ist nicht tragisch, er ist hässlich was schon blöder ist und er muss hinten und seitlich dran. Aber das eigentliche Problem: mit dem blöden Aufkleber sieht ja jeder dass ich ein „über 3,5to“-Fahrzeug bin! Das ist nicht gut! Gibt es doch gerade in Fr kaum WoMos über 3,5to. Die Franzosen haben nicht den guten alten deutschen 7,5to-Führerschein. Die Polizei z.B. geht bei einem optisch „normalen“ WoMo vermutlich eher von 3,5to aus. Dank Auflastung sieht man ja auch nicht das Heck tiefhängen, man ist generell unauffällig... und achtet natürlich nicht sooo genau auf 3,5to-Verbotsschilder :) Außerdem komme ich bei der Maut immer als Klasse 2 durch, weil die nur die Höhe messen und nicht wiegen. Eine Bilderfassung bezüglich Aufkleber wäre nicht sooo aufwendig...

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18.12.2020 10:58 (zuletzt bearbeitet: 18.12.2020 11:00)
#24 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
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Fahrkönner

Manchmal machen Verbote (3.5T) ja durchaus Sinn und es geht nicht darauf diese immer umgehen zu wollen. Echte 3.5T Schilder die uns betreffen würden gibts aber kaum. Wenn es uns betrifft dann sollte man sich lieber dran halten, denn sonst....
Das mit dem Übernachten (Ü3,5 T nur im Gewerbegebiet) könnte das nächste Problem sein, denn da müsste glaube ich in DE sogar eine rote Leuchte dran oder? (Und da wird man schnell mal mit wem anderes verwechselt ;-))

Bzgl. Schilder Hier gibts garantiert die Möglichkeit "Magnete" mit den entsprechenden Schildern anzufertigen um diese bei Bedarf reinzusetzen oder andere "variable" Möglichkeiten.

Beste Grüße
Steffen


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18.12.2020 11:45
#25 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
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Moderator a.D.

Hallo Patrick, hallo Steffen,

natürlich geht es hier NICHT darum, wie man gesetzliche Vorschriften ggf. umgehen könnte (das ist gem. unseren Forums-Regeln auch untersagt), aber natürlich ist es zulässig, über diese neue Vorschrift zu diskutieren, wobei - im Moment wissen wir es eben noch nicht genau, ob es uns (also die möglicherweise infrage kommenden Wohnmobile) überhaupt betrifft - solange wir aber nicht genau wissen, dass der Kelch an uns vorbei geht, ist eh alles Spekulation.

Allerdings - das mit den Magneten hatten wir schon ein paar Antworten vorher (Alu-Außenhaut, Gfk etc.), von daher würde es wohl im Fall der Fälle eher auf Klebefolien hinaus laufen - und dass die am Wohnmobil einfach nur hässlich aussehen werden, dürfte auch klar sein.

Dabei bewegt mich noch die Frage bzgl. der Anbringung hinten - kollidiert das dann u. U. mit am Heck mitgeführten Fahrrädern, die dann auch noch mit einer Plane abgedeckt sind?

Alles Fragen, die einem spontan dazu einfallen und deren Beantwortung noch der offiziellen Lesart harrt (mal ganz davon abgesehen, dass ich persönlich von der Wirksamkeit solcher Schilder bzgl. Unfallvermeidung aufgrund "Toter Winkel" in keinster Weise überzeugt bin - die elektronischen Helferlein in modernen Lkw`s sind da doch ein ganz anderes und besseres Mittel zum Zweck!).

Also - wenn jemand nicht unbedingt zeitnah nach dem Jahreswechsel nach F muss (soweit er denn von der Vorschrift betroffen sein könnte) - abwarten und Tee trinken, Corona macht uns ja geduldig .
.

Beste Grüße, Manfred

> unterwegs mit Carado T337 (150 PS, Robot-Automatik), Bj. 11.2016 <

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18.12.2020 11:51
avatar  Catalpa
#26 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
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Moderator Plauderecke

ob es Sinn macht muss man nach gesundem Menschenverstand entscheiden. Ein aufgelastetes WoMo mit knapp 3,9 to macht für das befahren einer Strecke x kaum einen Unterschied zum befahrene mit dem gleichen WoMo ohne Auflastung aber der üblichen Überladung von 100-200kg. In Fr gibt es auch gelegentlich den Gag, dass die Stellplatzzufahrtstrasse mit 3,5to belegt ist. Ob das Dickschiffe abhalten soll? An sowas halte ich mich mit 3,9 dann nicht.

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18.12.2020 12:13
#27 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
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Fahrkönner

Das bei einer elektronischen Nachrüstung evtl. kein blinder Fleck mehr da ist könnte Aufkleber überflüssig machen (wenn der Gesetzgeber das auch so sieht). Das nicht elektronische Lösungen Pflicht werden (da würden sich hier auch einige wg. der Kosten aufregen) sondern Aufkleber haben wir einer entsprechenden Lobby zu verdanken...

Für Magnete (mobile Lösungen) gibts durchaus möglichkeiten auch bei Alu und GFK. Metallfolien etc. um darauf dann die Magnete anzubringen. Auch sind Fahrräder i.d.R. nicht über die gesamte Heckwand verteilt...

Catalpa,
wenn wo 3.5T (nicht als LKW Schild) steht würde ich es einhalten und nicht mit einem überladenen WoMo drüberfahren. Das hat i.d.R. einen gewissen Sinn und irgendwann kann eine kleine Holzbrücke auch mal zusammenbrechen wennd as jeder so macht. Wenn es nur unser berühmter LKW ist ohne WoMo zusatz etc dann muss man sich nicht dran halten.

Beste Grüße
Steffen


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18.12.2020 16:55
avatar  T67
#28 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
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T67
Fahrexperte

Habe schon mal recherchiert,Magnetfolie mit aufgeklebten Warnplakat an den Türen vorne.
Hinten am Heck eine Eisenfolie weiß glänzend aufgeklebt, darauf wieder die Magnetfolie mit den Plakaten.

Ist schnell angebracht und und wieder abgenommen.

Natürlich nur wenn auch Womos betroffen sind.

Es sollte mich nicht davon abhalten wieder nach Frankreich zu fahren.


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18.12.2020 17:46
avatar  Catalpa
#29 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
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Moderator Plauderecke

Wenn eine „kleine Holzbrücken“ kommt bist du auf dem Fahradweg und solltest eh besser umkehren... ne, mal im Erst, die 3,5to haben in den allermeisten Fällen etwas mit engen Durchfahrten oder Wohngebieten/Innenstädt usw. zu tun. Wenn wirklich eine total fragile Brücke kommt dann steht da in der Regel die Achslast dran. Das sollte man beachten. Ein Sonderfall sind überlastete Autobahnbrücken (A1 Köln).

Forumspate

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18.12.2020 18:05
#30 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
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Fahrkönner

Zitat von Catalpa im Beitrag #29
Wenn eine „kleine Holzbrücken“ kommt bist du auf dem Fahradweg und solltest eh besser umkehren... ne, mal im Erst, die 3,5to haben in den allermeisten Fällen etwas mit engen Durchfahrten oder Wohngebieten/Innenstädt usw. zu tun. Wenn wirklich eine total fragile Brücke kommt dann steht da in der Regel die Achslast dran. Das sollte man beachten. Ein Sonderfall sind überlastete Autobahnbrücken (A1 Köln).

Brücke in München beim Tierpark: Hellabrunn
3.0 Tonnen (Schild)
und viele Fahrräder ;-)

Beste Grüße
Steffen


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