Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
#17 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
Ich habe heute den ersten dieser Aufkleber im Straßenverkehr gesehen, und zwar an einem Mercedes Vito (!) von einem Amazon-Auslieferer! Eigentlich waren es zwei nebeneinander, der eine bezog sich direkt auf den Toten Winkel, den anderen habe ich leider nicht mehr auf dem Schirm (es ging ziemlich schnell), es bezogen sich aber beide auf das hier grad frisch diskutierte Thema mit dem französischen Bezug.
Natürlich hat sich mir dann die Frage gestellt, ob es hier in D bereits ähnliche Vorschriften gibt und ob dann schon solche Fahrzeuge wie der Vito davon betroffen sind oder ob das so oder so "vorauseilender Gehorsam" ist.
Aber, wie gesagt, ich habe den Text nach F "exportiert" und hoffe, von dort demnächst eine Antwort zu bekommen.
#18 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
Unsere Spedition wurde etwas anders informiert. Demnach würden Wohnmobile nicht betroffen sein, da sie kein Nutzfahrzeug darstellen. Ich empfehle jedoch das entsprechende Amt in Frankreich mit einer Kopie des Fahrzeugscheins schriftlich anzufragen. Entsprechend der Antwort dan handeln. Sollte in der Antwort aus Frankreich stehen, das kein Aufkleber nötig sei, dieses Schreiben mitführen für eine allfällige Kontrolle in Frankreich.
Ich würde mich Oldcars Sicht anschließen, „Camping-Cars“ sind in Fr keine LKW (wie bei uns) sondern PKW, auch oberhalb von 3,5to. Darum sind einfache „3,5to Durchfahrtverboten“-Schilder dort für WoMo auch uninteressant wenn nicht extra das WoMo-Zeichen mit daran ist.
Ok, also erstmal: es reicht so einen Hinweis zu haben, der in irgendeinem EU-Land gesetzeskonform ist (allerdings kenne ich bisher nur die Verordnung aus Frankreich) - das würde schon mal einen Schilderwirrwarr am Heck verhindern.
Und dann ist eindeutig von LKW und Bussen die Rede - das würde Wohnmobile schon mal außen vor lassen (im Übrigen auch hierzulande).
Die Aufgelasteten unter uns können also schon mal vorsichtig aufatmen
#22 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
Das "vorsichtige Aufatmen" könnte sich als verfrüht herausstellen .
Ich habe nämlich eine (recht ausführliche) Antwort vom ADAC (Juristische Abteilung) erhalten, demnach dürften aktuell Wohnmobile nicht von der Vorschrift ausgenommen sein (ich habe auf meine erneute Anfrage, ob ich die Antwort im Forum wiedergeben darf, noch keine Antwort erhalten).
Es wurde aber auch darauf verwiesen, dass zu der neuen Regelung noch eine Ausführungs-Bestimmung erwartet wird.
Da bei Zuwiderhandlung Geldstrafen zu erwarten sind, wird jedenfalls empfohlen, eher die Vorschrift zu beachten, soweit jemand zeitnah nach F fahren sollte.
Ich werde weiter berichten.
Beste Grüße, Manfred
der Aufkleber kostet um 10€, das ist nicht tragisch, er ist hässlich was schon blöder ist und er muss hinten und seitlich dran. Aber das eigentliche Problem: mit dem blöden Aufkleber sieht ja jeder dass ich ein „über 3,5to“-Fahrzeug bin! Das ist nicht gut! Gibt es doch gerade in Fr kaum WoMos über 3,5to. Die Franzosen haben nicht den guten alten deutschen 7,5to-Führerschein. Die Polizei z.B. geht bei einem optisch „normalen“ WoMo vermutlich eher von 3,5to aus. Dank Auflastung sieht man ja auch nicht das Heck tiefhängen, man ist generell unauffällig... und achtet natürlich nicht sooo genau auf 3,5to-Verbotsschilder :) Außerdem komme ich bei der Maut immer als Klasse 2 durch, weil die nur die Höhe messen und nicht wiegen. Eine Bilderfassung bezüglich Aufkleber wäre nicht sooo aufwendig...
#24 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
Manchmal machen Verbote (3.5T) ja durchaus Sinn und es geht nicht darauf diese immer umgehen zu wollen. Echte 3.5T Schilder die uns betreffen würden gibts aber kaum. Wenn es uns betrifft dann sollte man sich lieber dran halten, denn sonst....
Das mit dem Übernachten (Ü3,5 T nur im Gewerbegebiet) könnte das nächste Problem sein, denn da müsste glaube ich in DE sogar eine rote Leuchte dran oder? (Und da wird man schnell mal mit wem anderes verwechselt ;-))
Bzgl. Schilder Hier gibts garantiert die Möglichkeit "Magnete" mit den entsprechenden Schildern anzufertigen um diese bei Bedarf reinzusetzen oder andere "variable" Möglichkeiten.
#25 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
Hallo Patrick, hallo Steffen,
natürlich geht es hier NICHT darum, wie man gesetzliche Vorschriften ggf. umgehen könnte (das ist gem. unseren Forums-Regeln auch untersagt), aber natürlich ist es zulässig, über diese neue Vorschrift zu diskutieren, wobei - im Moment wissen wir es eben noch nicht genau, ob es uns (also die möglicherweise infrage kommenden Wohnmobile) überhaupt betrifft - solange wir aber nicht genau wissen, dass der Kelch an uns vorbei geht, ist eh alles Spekulation.
Allerdings - das mit den Magneten hatten wir schon ein paar Antworten vorher (Alu-Außenhaut, Gfk etc.), von daher würde es wohl im Fall der Fälle eher auf Klebefolien hinaus laufen - und dass die am Wohnmobil einfach nur hässlich aussehen werden, dürfte auch klar sein.
Dabei bewegt mich noch die Frage bzgl. der Anbringung hinten - kollidiert das dann u. U. mit am Heck mitgeführten Fahrrädern, die dann auch noch mit einer Plane abgedeckt sind?
Alles Fragen, die einem spontan dazu einfallen und deren Beantwortung noch der offiziellen Lesart harrt (mal ganz davon abgesehen, dass ich persönlich von der Wirksamkeit solcher Schilder bzgl. Unfallvermeidung aufgrund "Toter Winkel" in keinster Weise überzeugt bin - die elektronischen Helferlein in modernen Lkw`s sind da doch ein ganz anderes und besseres Mittel zum Zweck!).
Also - wenn jemand nicht unbedingt zeitnah nach dem Jahreswechsel nach F muss (soweit er denn von der Vorschrift betroffen sein könnte) - abwarten und Tee trinken, Corona macht uns ja geduldig .
.
ob es Sinn macht muss man nach gesundem Menschenverstand entscheiden. Ein aufgelastetes WoMo mit knapp 3,9 to macht für das befahren einer Strecke x kaum einen Unterschied zum befahrene mit dem gleichen WoMo ohne Auflastung aber der üblichen Überladung von 100-200kg. In Fr gibt es auch gelegentlich den Gag, dass die Stellplatzzufahrtstrasse mit 3,5to belegt ist. Ob das Dickschiffe abhalten soll? An sowas halte ich mich mit 3,9 dann nicht.
#27 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
Das bei einer elektronischen Nachrüstung evtl. kein blinder Fleck mehr da ist könnte Aufkleber überflüssig machen (wenn der Gesetzgeber das auch so sieht). Das nicht elektronische Lösungen Pflicht werden (da würden sich hier auch einige wg. der Kosten aufregen) sondern Aufkleber haben wir einer entsprechenden Lobby zu verdanken...
Für Magnete (mobile Lösungen) gibts durchaus möglichkeiten auch bei Alu und GFK. Metallfolien etc. um darauf dann die Magnete anzubringen. Auch sind Fahrräder i.d.R. nicht über die gesamte Heckwand verteilt...
Catalpa,
wenn wo 3.5T (nicht als LKW Schild) steht würde ich es einhalten und nicht mit einem überladenen WoMo drüberfahren. Das hat i.d.R. einen gewissen Sinn und irgendwann kann eine kleine Holzbrücke auch mal zusammenbrechen wennd as jeder so macht. Wenn es nur unser berühmter LKW ist ohne WoMo zusatz etc dann muss man sich nicht dran halten.
Habe schon mal recherchiert,Magnetfolie mit aufgeklebten Warnplakat an den Türen vorne.
Hinten am Heck eine Eisenfolie weiß glänzend aufgeklebt, darauf wieder die Magnetfolie mit den Plakaten.
Ist schnell angebracht und und wieder abgenommen.
Natürlich nur wenn auch Womos betroffen sind.
Es sollte mich nicht davon abhalten wieder nach Frankreich zu fahren.
Wenn eine „kleine Holzbrücken“ kommt bist du auf dem Fahradweg und solltest eh besser umkehren... ne, mal im Erst, die 3,5to haben in den allermeisten Fällen etwas mit engen Durchfahrten oder Wohngebieten/Innenstädt usw. zu tun. Wenn wirklich eine total fragile Brücke kommt dann steht da in der Regel die Achslast dran. Das sollte man beachten. Ein Sonderfall sind überlastete Autobahnbrücken (A1 Köln).
#30 RE: Neues Gesetz ab 01.01. in Frankreich Fzg > 3,5 to
Zitat von Catalpa im Beitrag #29
Wenn eine „kleine Holzbrücken“ kommt bist du auf dem Fahradweg und solltest eh besser umkehren... ne, mal im Erst, die 3,5to haben in den allermeisten Fällen etwas mit engen Durchfahrten oder Wohngebieten/Innenstädt usw. zu tun. Wenn wirklich eine total fragile Brücke kommt dann steht da in der Regel die Achslast dran. Das sollte man beachten. Ein Sonderfall sind überlastete Autobahnbrücken (A1 Köln).
Brücke in München beim Tierpark: Hellabrunn
3.0 Tonnen (Schild)
und viele Fahrräder ;-)
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