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Fahrtenschreiber / Eurokontrollgerät

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20.12.2024 16:51
#1 Fahrtenschreiber / Eurokontrollgerät
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Fahrer

Gerade wird, auf den einschlägigen Kanälen, eine neue Sau durchs Dorf getrieben.
Mutmaßlich geht es um die Einbaupflicht eines solchen Gerätes in Wohnmobile auch unter 3,5t, wenn an diesen eine Anhängerkupplung angebaut ist.
Scheinbar legen wenden einige Behörden / Länder und auch deren Trachtenvereine die zum Schutz von Arbeitnehmern geschaffenen Vorschriften so aus, daß diese auch auf Womos anzuwenden sind.
z. B. wenn ich meine Jolle auf dem Anhänger mitnehme, handelt es sich um einen Lastzug auf den alle diese Vorschriften anzuwenden sind, ggfs. sogar das Sonntagsfahrverbot.
Einhaltung von Lenk und Ruhezeiten ist in diesem Zusammenhang dann auch eine Thema

Hat jemand in diesem Forum bereits Erfahrungen damit, oder wirkliche Kenntnis der Rechtslage?

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von Aachen durch Europa mit A 68 "Paul"
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Is maith an scáthán súil charad.

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20.12.2024 17:00
avatar  mauf
#2 RE: Fahrtenschreiber / Eurokontrollgerät
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Fahrer

Is schon 1. April? Was unterscheidet ein Wohnmobil (<3,5t) von den dicken SUVs? Irgendwie ist mir im Hinblick auf Fahrtenschreiben immer die 7,5t-Grenze im Kopf.

@VANture ahead - LMC Innovan 640


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20.12.2024 18:54 (zuletzt bearbeitet: 20.12.2024 19:09)
avatar  Grisu
#3 RE: Fahrtenschreiber / Eurokontrollgerät
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Fahrkönner

Moin,

hab mal versucht das was im besagten Video von German Television, was zur besagten Sau gehört, zu finden. Habe momentan nix anders zu tun 🤒. Eine eindeutige Lage wo WoMos ausgeschlossen werden hab ich nicht gefunden. Hier aber mal die links zu den Gesetzen und Verordnungen, die bis jetzt gefunden hab. Kann ja jeder mal selber lesen. Ich bin immer noch der Meinung das dies nur für den Güterverkehr gilt, heißt ich muss mit dem Transportierten Gut Geld verdienen. Das wird auch im GüKg in der Begriffsbestimmung klar gestellt.

https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/G%C3%BCKG.pdf

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...0200820&from=EN

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...ELEX:32014R0165

https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Down...icationFile&v=8

Grüße von Julia und Walter aus dem westlichsten Kreis Deutschlands


Forumspate

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20.12.2024 19:34 (zuletzt bearbeitet: 20.12.2024 19:36)
#4 RE: Fahrtenschreiber / Eurokontrollgerät
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Fahrexperte

Bevor die Sau noch mehr angefeuert wird: Es geht nicht um unter 3,5t, sondern über 3,5t mit ahk,
Z. B. WoMo mit 4t + AHK mit 3,5t Anhängelast benötigt bei jetziger Lage Fahrtenschreiber.

Liebe Grüße,
Marcus

"Ich stand eben auf der Waage und sie hat mir bestätigt, dass alle Cookies gespeichert wurden..."
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Carado T447 H (04/2020) - 2,3L Euro 6d temp - 160 PS - 9Gang Automatik, aufgelastet auf 4.15t, E&P Hubstützen, AHK
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20.12.2024 22:33
avatar  Andy
#5 RE: Fahrtenschreiber / Eurokontrollgerät
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Admin

Zitat
mit 3,5t Anhängelast

Wer darf denn hier in der Runde 3,5t anhängen? Also bei uns sind es nur 2t und in den COC steht auch was von 5,5t Zuggewicht (soweit ich mich erinnere) - das würde ja bedeuten, dass man mit einem 4t Mobil noch weniger anhängen kann (weiß ich nicht - ich habe ja nicht aufgelastet).

     Andy      

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21.12.2024 06:15
#6 RE: Fahrtenschreiber / Eurokontrollgerät
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Fahrexperte

Das dürfte wohl nur bei Sprinter MAN Mercedes Iveco der Fall sein da das Maxi Fahrgestell meines Wissens nach auch bloß 3 Tonnen ziehen darf.

Grüße aus Hessen oder von unterwegs im Hobby Optima ontour A60GF

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21.12.2024 11:04
avatar  Catalpa
#7 RE: Fahrtenschreiber / Eurokontrollgerät
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Moderator Plauderecke

Dieser HickHack ist hat seine Wurzel in dem Umstand, dass große WoMos in Deutschland LKW sind. Rein logisch ist das schon falsch, dienen sie doch eher dem Transport von Personen und nicht dem von Lasten. In Frankreich beispielsweise sind WoMo (auch über 3,5 to) keine LKW und unterliegen nicht irgendwelche n LKW-Geboten, nur das Gewicht muss (naja, sollte) beachtet werden.

bye,
Patrick

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21.12.2024 11:16
avatar  Torsten
#8 RE: Fahrtenschreiber / Eurokontrollgerät
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Fahrprofi

Grundsätzlich bin ich deiner Meinung Patrick, nur die Logik bzgl. Personen- und Lastentransport sehe ich anders.
Ich sehe da eher die "Belastung" für die Straßen und den Umstand des Gewichts und allen daraus folgenden Gefahren und Umständen. Nicht zuletzt wohl zusätzlich auch eine weitere Einnahmequelle zumindest über drei Ecken gedacht.
Meines Erachtens sollte die Grenze da auch entsprechend bei der 7,5t Marke gesetzt werden.
Das mit den LKW-Geboten/Verboten ist der nächste Punkt. Bei der Geschwindigkeitsbegrenzung würde sich das auch mit der 7,5t Marke geklärt haben.
Ich bin der Meinung, dass man da durchweg Ausnahmen für WoMo´s unter 7,5t schaffen kann. Beim Sonntagsfahrverbot klappt das ja auch.

Lieben Gruß von der Ostseeküste....Torsten
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Seit dem 26.10.2022 sind wir mit unserem ganzen Stolz "Jonathan" (T447) glücklich unterwegs.
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21.12.2024 11:30
avatar  Catalpa
#9 RE: Fahrtenschreiber / Eurokontrollgerät
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Moderator Plauderecke

eine LKW-Grenze bei 7,5to wäre natürlich sehr gut (großzügig), es würde wohl auch reichen diese Grenze z.B. bei 5to zu ziehen mindestens aber von 3,5 auf 4,25 zu heben um wieder gleich der Fahrerlaubnis zu sein, wenn die 4,25 eingeführt sind.

Die Gewichte steigen überall. Ein Diesel SUV wiegt 2,5to und zwei id3 sind schwerer als ein 3,5to WoMo.

bye,
Patrick

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21.12.2024 13:35
avatar  Grisu
#10 RE: Fahrtenschreiber / Eurokontrollgerät
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Fahrkönner

Moin,

es werden zu viele Vorschriften und Gesetzte durcheinander geworfen. Laut StVO ist alles was über 3,5t ist, auf der Straße ein LKW Geschwindigkeit, Maut usw.
Für den Transport von Gütern sind wieder andere Gesetze und Verordnungen zuständig (siehe #3). Da benötigt man bei Transport von Gütern von über 7,5t ein EG-Kontrollgerät.
Es ist korrekt das schwere WoMos auf Fahrgestelle von LKW´s stehen aber keinen Fahrtenschreiber brauchen weil sie keine Güter transportieren.

Wir alle transportieren keine Güter maximal Ladung. Der Begriff Güterkraftverkehr, was wir ja angeblich dann wären, ist ganz klar geregelt.

GüKG
§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die
einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

Da sollte so mancher Ordnungsbeamte mal die Gesetze lernen 🧐

Wir sind öfter in Hessen unterwegs, schade, wir werden ja eh nicht dafür angehalten, würde mich auf die Diskussion freuen 🤣🤣 auch wenn ich die erste runde verliere 🤷🏻‍♂️ 😂

Grüße von Julia und Walter aus dem westlichsten Kreis Deutschlands


Forumspate

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21.12.2024 16:51
avatar  Andy
#11 RE: Fahrtenschreiber / Eurokontrollgerät
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Admin

Ich habe jetzt mal recherchiert und (vermutlich) den Artikel gefunden, der das ganze ins Rollen gebracht hat, das ist ein Artikel der IHK mit der Überschrift "Pkw-Gespanne brauchen Fahrtenschreiber". Ist mal wieder so eine plakative Überschrift und wer dann nicht weiter liest, kann da sonst was draus ableiten. Im Artikel steht aber klar und deutlich:
Bei gewerblichem Einsatz benötigen auch viele PKW mit Anhängern, wenn die zulässige Höchstmasse der Kombination 3.500 kg übersteigt, einen Fahrtenschreiber zur Dokumentation der persönlichen Lenk- und Ruhezeiten.
Dabei sollten wir es hier belassen und uns beruhigt zurück lehnen .... es sei denn hier betreibt jemand sein Wohnmobil im "gewerblichen Einsatz" (vielleicht mit roter Außenbeleuchtung? )

     Andy      

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21.12.2024 17:13
#12 RE: Fahrtenschreiber / Eurokontrollgerät
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Fahrer

Hallo zusammen,
in diesem Clip wird ab ca. 2:20 eine gute Erklärung zum Thema gegeben:

https://youtu.be/s4m4OgtA-O0?feature=shared

Beste Grüße
Reiner

Beste Grüße, Reiner

Forumspate

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21.12.2024 22:40
avatar  neyoo
#13 RE: Fahrtenschreiber / Eurokontrollgerät
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Fahrer

Ja, interessantes Video von jemand, der gerne schwallert und die Zusammenhänge vermutlich etwas durcheinander bringt.

..... und warum bei vorhandensein einer Anhängerkupplung ein Kontrollgerät, und ein Satz weiter: wenn der Fahradträger drauf ist dann nicht?

Vor vielen vielen Jahren gab es auch so ein Thema bei uns in der Firma: Ein PKW, der gewerblich den Anhänger zieht braucht ein Kontrollgerät. Ja. - Die Lenkzeiten müssen ja eingehalten werden. Und ich denke, wenn das Womo im gewerblichen Einsatz ist auch.
Und jetzt soll ich als private Person ( Wem gegenüber, WAS? darlegen, Warum ich so lange fahre? ) - Ich sehe dem gelassen entgegen.

viele grüße
neyoo

____________________________________________________________
Carado V132 Bj 2022, 240W Solar, 2kW Wechselrichter,

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22.12.2024 11:46 (zuletzt bearbeitet: 22.12.2024 11:47)
#14 RE: Fahrtenschreiber / Eurokontrollgerät
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Fahrer

Alles in allem riecht es schwer nach Behördenwillkür und faulem Futter für den Amtsschimmel.
Wenn ich in der Begründung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt lese, daß allein mit dem bloßen Vorhandensein einer AHK eine potenzielle gewerbliche Nutzbarkeit des Fz. zu unterstellt wird, ist es schon eine sehr spezielle Auslegung der Paragraphen die sicherlich vor Gericht keinen Bestand haben wird.
Insgesamt kann man nur jedem Betroffenen raten nicht in vorauseilendem Gehohrsam solch ein Gerät einzubauen.
Und jedem der eine entsprechende Anzeige erhält ist anzuraten einen Rechtsanwalt einzuschalten.

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von Aachen durch Europa mit A 68 "Paul"
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Is maith an scáthán súil charad.

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22.12.2024 11:55
#15 RE: Fahrtenschreiber / Eurokontrollgerät
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Fahranfänger

Für mich riecht es nach "Fake-News".
Sorry aber wer davon betroffen sein sollte, wenn das wirklich so war, der geht zum Anwalt und gut ist.

Gruß Tobi


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